Die Anwaltskanzlei KIAP gewann einen Fall über eine Zahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung aus einem gekündigten Pachtvertrag
Ein Mandant der Rechtsanwaltskanzlei KIAP hat beschlossen, den Pachtvertrag für die Räumlichkeiten in einem bekannten Moskauer Einkaufszentrum zu kündigen. Aufgrund der Mehrdeutigkeit der Bestimmungen des Pachtvertrages war der Verpächter der Ansicht, dass der Betrag der zu diesem Zeitpunkt verbleibenden Überzahlung sein Bonus für die vorzeitige Kündigung des neuen Pachtvertrags war. Der Mandant war aber überzeugt, dass der Betrag als Vorauszahlung betrachtet werden muss und daher zurückerstattet werden soll.
Den Juristen der Kanzlei gelang es, die Gerichte davon zu überzeugen, dass die Bestimmungen der Pachtverträge zugunsten des Mandanten auszulegen sind, und der überzahlte Betrag als ungerechtfertigte Bereicherung des Verpächters zurückerstattet werden muss. Darüber hinaus haben die Juristen der Kanzlei die Auffassung vertreten, dass bei der Auslegung des Pachtvertrags die wirtschaftlichen Aspekte, Ziele und Absichten der Parteien beim Abschluss des Vertrages berücksichtigt werden müssen.
Die Interessen des Mandanten vertraten der Leiter der Abteilung „Immobilien. Grundstück. Bau“ Sergej Popow und der Jurist der Abteilung „Streiterledigung“ Sergej Il’in.